Geschäftsbedingungen

Verrechnungsmöglichkeiten allgemein

  • Es wird eine Grundpauschale festgelegt, zuzüglich Mehraufwände.
  • Es wird eine etwas tiefere Grundpauschale vereinbart. Dazu wird jede Bewegung zu einem Fixtarif verrechnet.
  • Es wird eine Grundpauschale vereinbart in der eine Anzahl Bewegungen inbegriffen sind.
  • Es sind Quartals- oder Halbjahresrechnungen üblich. Monatsrechnung nach Absprache.

Verrechnungen speziell

  • Einschalt- und monatliche Gebühren für Objekte mit automatischen Alarmübermittlungen
  • Gesprächstaxen bei direkt vermittelten Anrufen
  • Mehrmeldungen/-anrufe zur vereinbarten Gesamtmenge
  • Zusätzliche Umschaltzeiten, ausserhalb vereinbarter Servicezeiten

Vertragsauflösung

  • Schriftliche Kündigung
  • Im Normalfall drei Monate auf ein Monatsende
  • Bei grösserem Volumen Halbjahres- bis 1-Jahresvertrag

Konditionen

  • Quartalsrechnung, 30 Tage zum voraus gestellt, innert 30 Tagen netto

Spezielles

  • Notstromversorgung: USV der einzelnen Arbeitsplätze, sowie Generatorbetrieb für den Gesamtbetrieb
  • Notarbeitsplatz: bei Ausfall des Meldungversandsystems (Pager, SMS, Mail) können via Zweitsystem, unabhängig vom übrigen System, Meldungen versandt werden.
  • Zusammenarbeit mit anderen Callcentern in Romandie, Tessin und Zürich
  • Wir sind ein reiner Inbound-Betrieb. Keine Marketingumfragen, Telefonverkauf o.ä.