Geschäftsbedingungen
Verrechnungsmöglichkeiten allgemein
Es wird eine Grundpauschale festgelegt, zuzüglich Mehraufwände.
Es wird eine etwas tiefere Grundpauschale vereinbart. Dazu wird jede Bewegung zu einem Fixtarif verrechnet.
Es wird eine Grundpauschale vereinbart in der eine Anzahl Bewegungen inbegriffen sind.
Es sind Quartals- oder Halbjahresrechnungen üblich. Monatsrechnung nach Absprache.
Verrechnungen speziell
Einschalt- und monatliche Gebühren für Objekte mit automatischen Alarmübermittlungen
Gesprächstaxen bei direkt vermittelten Anrufen
Mehrmeldungen/-anrufe zur vereinbarten Gesamtmenge
Zusätzliche Umschaltzeiten, ausserhalb vereinbarter Servicezeiten
Vertragsauflösung
Schriftliche Kündigung
Im Normalfall drei Monate auf ein Monatsende
Bei grösserem Volumen Halbjahres- bis 1-Jahresvertrag
Konditionen
Quartalsrechnung, 30 Tage zum voraus gestellt, innert 30 Tagen netto
Spezielles
Notstromversorgung: USV der einzelnen Arbeitsplätze, sowie Generatorbetrieb für den Gesamtbetrieb
Notarbeitsplatz: bei Ausfall des Meldungversandsystems (Pager, SMS, Mail) können via Zweitsystem, unabhängig vom übrigen System, Meldungen versandt werden.
Zusammenarbeit mit anderen Callcentern in Romandie, Tessin und Zürich
Wir sind ein reiner Inbound-Betrieb. Keine Marketingumfragen, Telefonverkauf o.ä.